Ethik-Kodex
für Brennan Healing Science Practitioners®
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INTENTION, INTEGRITÄT UND PROFESSIONELLE VERANTWORTUNG
- Der BHS-Practitioner verpflichtet sich, seine Ausbildung, Fähigkeiten und seine Intentionen in den Dienst der Gesundheit, des Wohlbefindens und der spirituellen Genesung des Klienten zu stellen.
- Der BHS-Practitioner bietet nur jene Dienstleistungen an, die seiner Ausbildung und Kompetenz entsprechen und verweist Klienten, die andere Betreuung benötigen, an die entsprechenden professionellen Helfer aus anderen Gesundheitsdisziplinen weiter.
- Der BHS-Practitioner sichert die Qualität und Kompetenz seiner Arbeit, indem er regelmäßig Supervision, Beratung und Weiterbildung in Anspruch nimmt.
- Der BHS-Practitioner offeriert, erstellt oder verspricht keine medizinische Diagnose oder Verschreibung (außer er ist anderweitig dazu berechtigt und ausgebildet); ebenso wenig verspricht er medizinische Behandlung oder Heilung.
KOMMUNIKATION UND PROFESSIONELLE HELFER-KLIENTEN-BEZIEHUNG
- Vor Beginn der ersten Sitzung klärt der BHS-Practitioner seine Klienten klar, umfassend und wahrheitsgemäß über die grundsätzliche Natur seiner Dienstleistung auf, über Honorare und Zahlungsmodalitäten sowie über andere Regelungen und Vereinbarungen, die zur Anwendung kommen. Der BHS-Practitioner holt dafür im Voraus das Einverständnis des Klienten ein bzw. die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Klienten.
- Der BHS-Practitioner baut eine professionelle Helfer-Klienten-Beziehung auf, die die besonderen Bedürfnisse und persönlichen Grenzen des Klienten respektiert. Der BHS-Practitioner ist sich der realen und aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Wissens‑, Wahrnehmungs- und Machtunterschiede zwischen sich und dem Klienten bewusst und missbraucht diese weder während noch nach Beendigung der gemeinsamen Arbeit mit dem Klienten für seinen persönlichen oder finanziellen Vorteil. Der BHS-Practitioner unterstützt den Klienten darin, Abhängigkeiten vom Practitioner zu vermeiden oder aufzulösen.
- Zu keiner Zeit offeriert, noch initiiert oder engagiert sich der BHS-Practitioner in irgendeiner Form von romantischer oder sexueller Beziehung zum Klienten. Der BHS-Practitioner unterlässt jede Form von sexueller oder sonstiger Belästigung des Klienten, sei es durch sexuelle Annäherung oder jede andere Form von physischer oder energetischer Annäherung, verbal oder nonverbal, die unerwünscht, anzüglich oder beleidigend ist oder ein feindseliges und verunsicherndes Klima erzeugt. Der BHS-Practitioner beginnt keine sexuelle Beziehung zu einem Klienten vor Ablauf von mindestens zwei Jahren nach Beendigung der professionellen Beziehung, und auch dann nur, wenn durch entsprechende Supervisionsichergestellt ist, dass keine Ausnutzung des Klienten vorliegt oder andere ihm Schaden zufügende Umstände gegeben sind.
- Der BHS-Practitioner vermeidet unangebrachte und potentiell schädliche Interessenskonflikte und Zwei- oder Mehrfachbeziehungen mit aktuellen oder früheren Klienten bzw. beendet diese umgehend.
RESPEKT FÜR KLIENTEN UND GEMEINWOHL
- Vor Beginn der ersten Sitzung klärt der BHS-Practitioner seine Klienten klar, umfassend und wahrheitsgemäß über die grundsätzliche Natur seiner Dienstleistung auf, über Honorare und Zahlungsmodalitäten sowie über andere Regelungen und Vereinbarungen, die zur Anwendung kommen. Der BHS-Practitioner holt dafür im Voraus das Einverständnis des Klienten ein bzw. die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Klienten.
- Der BHS-Practitioner baut eine professionelle Helfer-Klienten-Beziehung auf, die die besonderen Bedürfnisse und persönlichen Grenzen des Klienten respektiert. Der BHS-Practitioner ist sich der realen und aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Wissens‑, Wahrnehmungs- und Machtunterschiede zwischen sich und dem Klienten bewusst und missbraucht diese weder während noch nach Beendigung der gemeinsamen Arbeit mit dem Klienten für seinen persönlichen oder finanziellen Vorteil. Der BHS-Practitioner unterstützt den Klienten darin, Abhängigkeiten vom Practitioner zu vermeiden oder aufzulösen.
- Zu keiner Zeit offeriert, noch initiiert oder engagiert sich der BHS-Practitioner in irgendeiner Form von romantischer oder sexueller Beziehung zum Klienten. Der BHS-Practitioner unterlässt jede Form von sexueller oder sonstiger Belästigung des Klienten, sei es durch sexuelle Annäherung oder jede andere Form von physischer oder energetischer Annäherung, verbal oder nonverbal, die unerwünscht, anzüglich oder beleidigend ist oder ein feindseliges und verunsicherndes Klima erzeugt. Der BHS-Practitioner beginnt keine sexuelle Beziehung zu einem Klienten vor Ablauf von mindestens zwei Jahren nach Beendigung der professionellen Beziehung, und auch dann nur, wenn durch entsprechende Supervisionsichergestellt ist, dass keine Ausnutzung des Klienten vorliegt oder andere ihm Schaden zufügende Umstände gegeben sind.
- Der BHS-Practitioner vermeidet unangebrachte und potentiell schädliche Interessenskonflikte und Zwei- oder Mehrfachbeziehungen mit aktuellen oder früheren Klienten bzw. beendet diese umgehend.
SCHUTZ VON KLIENTEN-DATEN
- Der BHS-Practitioner behandelt alle Daten und Angaben seiner Klienten vertraulich. Das gilt auch für Namen und Identität des Klienten bzw. Angaben, die auf die Identität schließen lassen. Ausgenommen sind folgende Fälle: (a) wenn der Klient/die Klientin den BHS-Practitioner zur Weitergabe seiner Daten ermächtigt hat. Eine Weitergabe kann nur in dem vom Klienten festgelegten Ausmaß erfolgen; (b) soweit es für die im Sinne professioneller Praxisführung erforderliche Supervision des BHS-Practitioners notwendig ist. Dabei muss die Anonymität des Klienten gewahrt bleiben, Informationen dürfen nur im für die Supervision notwendigen Maß genannt werden; © wenn eine Offenlegung der Klientendaten erforderlich ist, um eindeutige und immanente Gefahr vom Klienten/der Klientin oder anderen Personen abzuwenden; (d) wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist; (e) und wenn der BHS-Practitioner in ein zivilrechtliches, strafrechtliches oder disziplinäres Verfahren involviert ist, das ihm aus der Beziehung zu diesem Klienten erwächst (wobei Klientendaten nur im Zusammenhang mit diesem Verfahren offengelegt werden dürfen).
- Auf schriftliches Verlangen des Klienten bzw. mit dessen schriftlicher Billigung ist der BHS-Practitioner berechtigt, andere Therapeuten, Gesundheitsförderer und spirituelle Lehrer des Klienten zu konsultieren, soweit dies der weiteren Förderung des Wohlergehens des Klienten dienlich ist. Der BHS-Practitioner hat sich dabei, wie auch sonst, nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen seiner Fähigkeiten und seines professionellen Urteils zu verhalten.
EIGENVERANTWORTUNG DES BHS-PRACTITIONERS, DAS WOHL DES KLIENTEN UND DIE BEENDIGUNG DER GEMEINSAMEN ARBEIT
- Der BHS-Practitioner verpflichtet sich, für sein eigenes Wohl und seine weitere persönliche Entwicklung und Gesundheit Sorge zu tragen. Er ist sich bewusst, dass diese Verpflichtung die Grundvoraussetzung für gelungene und heilsame Arbeit mit Klienten darstellt.
- Der BHS-Practitioner verpflichtet sich, regelmäßig Supervision bei einem dazu qualifizierten professionellen Anbieter in Anspruch zu nehmen. Der BHS-Practitioner achtet verbindlich auf jedwede Anzeichen ungelöster persönlicher Probleme, Gegenübertragungsreaktionen und emotionaler Reaktionen, und er/sie nimmt professionelle Hilfe in Anspruch, um die Klientenbeziehung davon unbehelligt zu lassen.